Hund oder Katze gefunden/zugelaufen

Was kann ich tun?

Haben Sie eine gefundene Katze oder einen Hund vor sich und Sie wissen nicht, wie sich Sie sich am besten verhalten sollen? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter:

Über Fundtiere müssen in jedem Fall die zuständigen Behörden informiert werden.

  • Fundtiere werden von den Gemeinden generell dem örtlichen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan. Je nach Ort gibt es auch zentral zuständige Fundbüros und ähnliche Meldestellen.
  • Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht jedoch der ursprüngliche Besitzer auf, erhält e r seinen tierischen Gefährten zurück.
  • Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.

Gefährlich wird es, wenn tierische Vierbeiner zu Unrecht als Fundtiere angesehen und adoptiert werden. Dadurch wird riskiert, dass ein verzweifelt suchender Tierhalter unglücklich wird und niemals erfährt, was aus seinem früheren Begleiter geworden ist.

Eine gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause.

Hingegen kann ein eindeutig verwahrloster Vierbeiner, der auch noch am Verhungern ist, immer gefüttert werden. In einem solchen Fall ist das sogar empfehlenswert. Dabei muss nur darauf geachtet werden, nicht gleich zu viel Futter zu geben. Die leeren, kleinen Mägen verkraften das sonst nicht.

Ist ein Fundtier zutraulich genug, sollten Sie es auf folgende Merkmale hin untersuchen: Gibt es ein Halsband, eine Tätowierung oder einen Mikrochip unter der Haut? Bei Chips und Tätowierungen kann in jedem Fall ein Tierarzt oder ein Verantwortlicher i m Tierheim bei der Identifikation helfen. Weiterhin gilt:

  • Ob ein Fundhund oder eine -katze nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.
  • Die Meldung nicht schon beim Tierarzt erfolgt, sollte dieser spätestens danach aufgesucht werden. Dann kann der Gesundheitszustand des Tieres genau untersucht werden. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Stadt, welcher der Fund gemeldet wurde.
  • Unterstützen Sie nach Möglichkeit die Suche nach dem eigentlichen Tierhalter. Eine Möglichkeit: Aushänge mit Telefonnummer an Laternenmasten, schwarzen Brettern und Ähnlichem befestigen.

Auflistung der E-Mail Adressen der Gemeinden in der Umgebung:

Stadt Wittmund: ordnungsamt@Ik-wittmund.de

Gemeinde Friedeburg: gemeinde@friedeburg.de

Stadt Aurich: info@stadt.aurich.de

Gemeinde Esens: rathaus@esens.de

Landkreis Friesland: ordnung@friesland.de

Stadt Wilhelmshaven: info@wilhelmshaven.de

Gemeinde Holtriem: info@holtriem.de

Gemeinde Dornum: info@gemeinde-dornum.de

Im Notfall darf eine Meldung auch direkt über die Polizei erfolgen, diese gibt diese dann an die zuständige Gemeinde weiter.

Sollte vorab keine Meldung bei dem zuständigen Ordnungsamt/Fundamt gemeldet worden sein, müssen die Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlt werden.